Haus St. Antonius
Grein a.d. Donau / Österreich
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Mag. Elisabeth Svoboda                                                                                                                   alle Artikel           Startseite

Beichte oder Bußfeier ?

Beichte oder Bußfeier ¹ , Bußgottesdienst müssen keineswegs Gegensätze sein, die einander ausschließen. Die Praxis zeigt aber, daß es oft so ist. Für viele Menschen tritt die Bußfeier an die Stelle der Beichte. Die Beichte wird zugunsten der Bußfeier weggelassen.

Eine gut gestaltete Bußfeier ist äußerlich auch sicher wesentlich attraktiver als eine Beichte. Es ist ja für viele sicher nicht sehr anziehend, in einem finsteren Kammerl zu verschwinden (es gibt natürlich auch helle Beichtzimmer). Eine gemeinschaftliche Feier ist da viel schöner, ausdrucksstärker, spricht auch die Sinne an, kann ein richtig frohes Versöhnungsfest sein.

Wer das Kirchenrecht kennt, weiß auch, daß weniger schwerwiegende, sogenannte läßliche Sünden auch gar nicht gebeichtet werden müssen (CIC, can. 988, § 1).

Ist also die Beichte wirklich nicht so wichtig? Nur etwas für große Sünder? Aber warum hat dann Papst Johannes XXIII. wöchentlich gebeichtet ² (auch der CIC 1917 schrieb dies nicht vor) und Papst Johannes Paul II. angeblich täglich? Wohl deshalb, weil sie um den Wert und die Kraft eines Sakramentes wußten. Das weiß auch das Kirchenrecht, wenn es das Beichten auch läßlicher Sünden sehr wohl empfiehlt (can. 988, § 2).

Vielleicht wird die Bedeutung des Bußsakramentes deutlicher und die Achtung davor größer, wenn man sich vor Augen führt, daß es, trotz theologischer Abstufungen, in seiner Eigenschaft als Sakrament genauso etwas ist wie Taufe, Firmung, Eucharistie, Krankensalbung, Weihesakrament (Bischofs-, Priester-, Diakonenweihe) und Ehesakrament.

Was ist ein Sakrament? Das griechische Wort aus der Bibel "mysterion" (Geheimnis) wurde später als "mysterium" übernommen oder auch mit dem lateinischen Wort "sacramentum" wiedergegeben, das bereits außerhalb des Christentums unter anderem etwas bedeutete wie die Übereignung in das Heilige.

Im Laufe der Kirchengeschichte bemühte sich die Theologie anhand der biblischen Grundlagen um eine immer ausgereiftere Entwicklung und Verständnis der Sakramente.

Auch das II. Vatikanische Konzil befaßte sich mit den Sakramenten und machte dazu unter anderem diese Aussage: "Die Wirkung der Liturgie der Sakramente und  Sakramentalien ist also diese: Wenn die Gläubigen recht bereitet sind, wird ihnen nahezu jedes  Ereignis ihres Lebens geheiligt durch die göttliche Gnade, die ausströmt vom Pascha-Mysterium des Leidens, des Todes und der Auferstehung Christi, aus dem alle Sakramente und Sakramentalien ihre Kraft ableiten." (SC 61).

Bei einem Sakrament wirkt Gott auf besondere Weise. Ein Sakrament ist eine besondere Begegnung mit Gott. Bei einem Sakrament passiert etwas. Beim Empfang eines Sakramentes ist nachher etwas anders als vorher. Gott schenkt hier in besonderer Weise Gnaden.

"Beichtstuhl der Welt" – so wird Medjugorje oft genannt. Aus aller Welt, aus allen Kontinenten kommen die Menschen. Vor der beeindruckend langen Reihe von Beichtstühlen stehen oft ebenso lange Schlangen von Menschen. Zahlreiche Zeugnisse zeigen die befreiende, stärkende, verändernde, geistlich und auch körperlich heilende Wirkung der Beichte. Hier wird nicht "noch" gebeichtet, weil die Pilger noch keine Alternativen kennen würden; nein, hier wird "wieder" gebeichtet; hier wird das Bußsakrament neu entdeckt. Wesentlich davon kommt die geistliche Erneuerung, die von diesem Ort ausgeht.

Das Bußsakrament ist ein Geschenk, das uns Gott anbietet. Holen wir uns in dem finsteren Kammerl das Gnadengeschenk, das Gott uns dort gerne geben möchte – nichts Geringeres eben als die "göttliche Gnade, die ausströmt vom Pascha-Mysterium des Leidens, des Todes und der  Auferstehung Christi"!

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 ¹ Gemeint ist hier eine Bußfeier ohne Generalabsolution. Die Rechtfertigung einer Generalabsolution erfordert eine vom Kirchenrecht definierte schwere Notsituation (z.B. Todesgefahr), die, so kann man sagen, normalerweise bei uns zur Zeit nicht besteht (CIC, can. 961).

² Johannes XXIII.. Geistliches Tagebuch und andere geistliche Schriften. 9. Aufl. Freiburg i.Br.: Herder, 1965.

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